Das Dialogmarketing neu denken
Achtung: Aktuelle gesetzliche Regelungen beachten!
Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. hat zwei interessante Best Practice Guides erstellt:
- “UWG 2009 – Auswirkungen auf das Dialogmarketing. Grundsätze, Pflichten, Folgen, Gesetzestext” Überarbeitete Auflage, August 2009 (UWG: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
- “Datenschutznovellen 2009 – Auswirkungen auf das Dialogmarketing. Zulässigkeit, Transparenz, Dienstleister, Durchsetzung”. Inklusive Gesetzestext. Überarbeitete Auflage, September 2009
Die Responsequoten im Dialogmarketing sind rapide gesunken
Das Problem: Werbebriefe landen ungeöffnet im Mülleimer, unerwünschte Anrufe werden als Belästigung wahrgenommen. Zeit zum Umdenken.
Dialogmarketing verlangt auch im B2B ein Umdenken
- Informationen über Produkte oder Dienstleistungen haben dann eine große Chance, wenn der Entscheider einen akuten Lösungsbedarf hat (B2B-Entscheidungsprozess)
- Die Informationen auf der Webseite oder im Flyer sind glaubwürdiger, wenn sie für den Anwender einen konkreten und nachvollziehbaren Nutzen vorstellen.
- Die Aufmerksamkeit ist größer, wenn sich mehrere Informationskanäle gegenseitig verstärken: Ein E-Mail-Newsletter informiert, ein Post-Mailing eröffnet eine Probenutzung, eine Anzeige nennt einen Messetermin, eine E-Mail lädt ein zur Messe.
- Die Wirkung im Dialogmarketing wird verstärkt, wenn über das Produkt oder die Dienstleistung berichtet und gesprochen wird. Eine Fachzeitschrift druckt einen Fachtext, ein Kunde empfiehlt das Produkt und im Business-Portal findet sich eine Besprechung.
- So wird Dialogmarketing wirksam ergänzt: Im Internet lassen sich zu Produkten und Leistungen Fallstudien und Case Studies herunterladen.
- Bevor der Vertrieb einen Interessenten anruft, wurde vorher eine sorgfältige Zielgruppenrecherche gemacht und der Entscheider ist bereits über mehrere Informationskanäle erreicht worden.
